Bei der Entwicklung von Modellen der aufgeschobenen Vergütung sind im Allgemeinen vier relevante Bereiche oder Bausteine, die effizient miteinander verknüpft werden müssen, zu berücksichtigen. Baustein 1: Intensive Vorgespräche mit dem Unternehmen, betriebswirtschaftliche und personalpolitische Beratung zur Konzeption einer unternehmensspezifischen Modellrichtlinie (Betriebsvereinbarung). Nach deren Verabschiedung prüft anovia, welche externen Spezialisten für die folgenden Bausteine geeignet sein können: Baustein 2: Kapitalanlagekonzepte, Baustein 3: Insolvenzsicherung, Baustein 4: Kontenadministration.

Grundsätzlich können die externen Dienstleister der Bausteine 2 bis 4 in der Zukunft ausgewechselt werden; das Modell bleibt dadurch hochflexibel und Ihr Unternehmen muss sich nicht langfristig an einen Anbieter binden.